Unterkieferprotrusionsschiene ab Januar 2022 Bestandteil der Versorgung
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich einvernehmlich auf die Bewertung entsprechender neuer Leistungen geeinigt. Darüber hinaus wurden Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen festgelegt, also Gebührennummern des Bewertungsmaßstabes zahnärztlicher Leistungen (BEMA) zur Abrechnung der vertragszahnärztlichen Leistungen, die in Praxen künftig herangezogen werden können. Für die komplexe Umsetzung in der Versorgung mussten in getrennten Verfahren zunächst ärztliche, zahnärztliche und zahntechnischen Leistungen bewertet werden.
Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: "Mit diesem wichtigen Verhandlungserfolg haben wir mit den Kassen gemeinsam die Grundlage dafür gelegt, dass die Schienentherapie in Kürze als erste sektorenübergreifende vertragsärztlich-vertragszahnärztliche Behandlungsform in die Versorgung kommt. Dabei können individuelle Therapiebedarfe festgestellt und berücksichtigt werden, was eine patientengerechte Versorgung gewährleistet. Hervorheben möchte ich die klare Evidenzlage und die darauf basierende Regelung, dass nur zahntechnisch individuell angefertigte und adjustierbare Schienen die Anforderungskriterien für eine abgesicherte Therapie erfüllen."
Um einen möglichst reibungslosen Start in die Versorgung zu gewährleisten, wurden die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme frühzeitig informiert, so dass ab 1. Januar die Abrechnung der neuen Leistungen in den Systemen möglich gemacht werden kann.
Beschlüsse im G-BA
Nach fachlichen Beratungen unter maßgeblicher Mitwirkung der KZBV hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im November 2020 mit Wirkung vom 24. Februar 2021 die Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe als Zweitlinientherapie in die ambulante vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. In fokussierten Beratungen wurden im Mai 2021 die notwendigen vertragszahnärztlichen leistungsrechtlichen Regelungen in der Behandlungsrichtlinie Zahnärzte beschlossen, die im Juli in Kraft getreten sind.
Als stimmberechtigte Trägerorganisation hatte sich die KZBV im G-BA erfolgreich dafür eingesetzt, dass Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte eng in die Versorgungsstrecke hinsichtlich des Ausschlusses zahnmedizinischer Kontraindikationen, der Anfertigung und Anpassung der Schiene, der Schieneneingliederung sowie der Einstellung des Protrusionsgrades eingebunden werden. Nach Ausschluss der Kontraindikationen verantworten Vertragszahnärzte die Anfertigung und Anpassung der Schiene. Diese erfolgt in Abstimmung mit den verordnenden Vertragsärzten, die eine entsprechende Qualifikation haben müssen und die für die Indikationsstellung verantwortlich sind.
Hintergrund: Obstruktive Schlafapnoe - Unterkieferprotrusionsschiene
Die obstruktive Schlafapnoe ist die häufigste Form von Atmungsstörungen beim Schlafen. Dabei kommt es wiederholt zur Verringerung oder Aussetzern der Atmung durch eine Verengung des Rachenraums. Ursachen und Risikofaktoren sind vielfältig: Neben Übergewicht können anatomische Besonderheiten in Mund- und Rachen relevant sein. Die Wahrscheinlichkeit zu erkranken, nimmt ab dem 45. Lebensjahr zu. Mögliche Folgen sind Tagesschläfrigkeit und Konzentrationsschwächen, wodurch etwa im Straßenverkehr die Unfallgefahr steigen kann. Unbehandelt wird die Krankheit mit Bluthochdruck, Herzinfarkt und Schlaganfall in Verbindung gebracht.
Die Unterkieferprotrusionsschiene besteht aus einer transparenten Schiene für Ober- und Unterkiefer. Beide Schienen sind durch frontale oder seitliche Elemente miteinander verbunden. Dadurch kann der Unterkiefer nach vorne gezogen werden. Der Zungengrund wird dadurch gespannt, ein Zurückfallen der Zunge verhindert und die oberen Atemwege offengehalten. Die Geschwindigkeit der Atemluft nimmt ab und damit das geräuschbildende Flattern der Weichteile - auch "Schnarchen" genannt. Kieferbewegungen während der Schlafphase sind mit dieser Art von Schienen möglich.