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Wann wird die Arbeit der DH versicherungspflichtig?

Bild: Pixabay / geralt

Auch wenn eine Dentalhygienikerin (DH) in mehreren Praxen tätig ist, kann sie unter Umständen für renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig gehalten werden, weil man von dem Bestehen eines Anstellungsverhältnisses ausgehen könnte. So geschah es einer DH, deren Fall schließlich vor Gericht landete.

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