Wer den ärztlichen Rat ignoriert, verwirkt mögliche Entschädigungen
Bild: Pixabay / StockSnap
Wer als Patient gegen den ärztlichen Rat handelt, verwirkt auch bei Behandlungsfehlern die Beweislastumkehr und damit mögliche Entschädigungen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.