Wer sich zu Unrecht arbeitsunfähig meldet,muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Hat der kranke oder vermeintlich kranke Arbeitnehmer aber eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt, liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin.