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Zahnärzte dürfen Zahnreinigung nicht zum Festpreis anbieten

Bildquelle: iStock / PJPhoto69

Zahnärzte dürfen Leistungen wie eine Zahnreinigung nicht zum Pauschalpreis anbieten. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (AZ: 6 U 136/15). Die Abrechnung zum Festpreis verstößt demnach gegen die Gebührenordnung. Der Zahnarzt müsse berücksichtigen, wie aufwendig die Behandlung war.

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