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Zahnarzt behält Approbation trotz Sprachproblemen

Bild: Freerangestock / StuartMiles

Ein arabischstämmiger Zahnarzt, der bereits seit 1992 die deutsche zahnärztliche Approbation besitzt, darf trotz mangelnder Deutschkenntnisse bis zur endgültigen Entscheidung weiter in seiner Praxis tätig sein.