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BfS warnt: Unnötige Röntgenanwendungen vermeiden

Bild: Pixabay / jarmoluk

Seit dem Jahreswechsel sind Arztpraxen und Kliniken nicht mehr gesetzlich verpflichtet, Patientinnen und Patienten einen Röntgenpass zur Verfügung zu stellen und Röntgenuntersuchungen in einen solchen einzutragen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rät dennoch dazu, über erhaltene strahlendiagnostische Untersuchungen Buch zu führen. Dies umfasst Röntgen-, aber auch nuklearmedizinische Anwendungen.

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