BGH: Außenseitermethode ja, aber nur nach sorgfältiger Prüfung
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Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.05.2017 (Az. VI ZR 203/16, Abruf-Nr. 195482 ) verdeutlicht das Risiko der Zahnarzthaftung bei der Anwendung einer Außenseitermethode.