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BGH: Zahnarzt hat gepfuscht – kein Honorar

Bild: Bigstockphoto / Dubtastic | Jason Morrison

Kein Honorar für eine verpfuschte implantologische Behandlung. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern bekanntgegeben. Nach einer fehlerhaften implantologischen Leistung habe der Zahnarzt keinen Honoraranspruch, wenn eine Nachbehandlung nur noch zu „Notlösungen“ führen könne, entschieden die Richter am III. Zivilsenat des BGH (Az.: III ZR 294/16).