Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat am 11.07.2017 (B 1 KR 30/16 R) entschieden, dass ein Kassenpatient keinen Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Kostenübernahme für eine wöchentliche zahnärztliche Zahnreinigung (u.a. unter Einsatz von Ultraschall, Zuhilfenahme von Bürstchen, Einbringen von Chlorhexidin-Gel) hat. Nach einer Pressemeldung des Gerichts vom 11.07.2017 hat weder der Gemeinsame Bundesauschuss eine Versorgung mit Zahnreinigung als neue Behandlungsmethode empfohlen noch der Bewertungsausschuss hierfür Leistungspositionen vorgesehen.