Zum Inhalt springen

Faktorerhöhung bei digitalem Röntgen?

Bild: PxHere

„Erhöhter Zeitaufwand aufgrund digitaler Röntgentechnik – zeitaufwendige Auswertung der Aufnahme“ lautete die Begründung, die ein Zahnarzt in seiner Rechnung anführte, um den 2,5-fachen Satz bei der GOÄ-Ziffer 5004 anzusetzen. Diese reichte der Beihilfestelle des Patienten allerdings nicht aus und kürzte den Satz. Auch das Münchner Verwaltungsgericht sah weiteren Erklärungsbedarf.

Events

EXI-SH 2026 - Wege in die Niederlassung

Wann : 11.09.2026 - 12.09.2026

Ostsee-Symposium 2026 in Kiel

Wann : 12.09.2026

67. Bayerischer Zahnärztetag

Wann : 22.10.2026 - 24.10.2026
Wo : München

mehr Events