Zum Inhalt springen

Längere Abwesenheit: Darf der Chef auf alle E-Mails zugreifen?

Bild: StockSnap / Rawpixel.com

Nimmt ein Arbeitnehmer länger Urlaub oder Elternzeit, gibt es meist eine klare Vertretungsregelung. Kunden oder Geschäftspartner, die sich per E-Mail bei ihm melden, erhalten dann oft eine Abwesenheitsnotiz mit dem Verweis auf Ansprechpartner. Doch was gilt, wenn ein Arbeitnehmer überraschend länger abwesend ist - etwa aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls - darf dann der Chef einfach auf sein Postfach zugreifen?

Events

EXI-SH 2026 - Wege in die Niederlassung

Wann : 11.09.2026 - 12.09.2026

Ostsee-Symposium 2026 in Kiel

Wann : 12.09.2026

67. Bayerischer Zahnärztetag

Wann : 22.10.2026 - 24.10.2026
Wo : München

mehr Events