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Praxen haften nicht für Sicherheitslücken der TI

Bild: Freeimages / Ozan Uzel

In einem Informationsblatt stellt die gematik klar, dass der zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) kein Sicherheitsrisiko darstellt. Solange dieser vorschriftsgemäß verwendet, aufgestellt und betrieben wird, scheidet eine Haftung des Arztes sowohl nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch nach jeder anderen vergleichbaren zivilrechtlichen Norm aus.