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Telematik: Wieder Planungssicherheit für die Zahnarztpraxen

Bild: Pixabay / Tumisu

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat sich mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) auf die Anpassung der Erstattungsspauschalen für die Anbindung der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) geeinigt. Demnach wird die Bruttopauschale für das dritte Quartal 2018 auf 1.719 Euro erhöht. Ab dem vierten Quartal 2018 wird eine neue Pauschale von 1.547 Euro festgelegt.