Ein Zahnarzt hatte heimlich eine Kamera in der Umkleidekabine seiner Angestellten installiert, um sie beim Umziehen zu filmen. Im Jahr 2012 entdeckte eine der Angestellten die Kamera und meldete den Vorfall. Ein Strafverfahren wurde eingestellt, nachdem die Angestellte ihre Anzeige zurückgezogen hatte. Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht wurde mit der Zahlung eines Schmerzensgeldes beendet.