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Urteil: Werbung auf jameda-Basisprofilen für Premiumkunden nicht zulässig

Bild: picjumbo / Viktor Hanacek

Nach einem Urteil des Landgerichts München I ist es dem Online-Bewertungsportal jameda nicht gestattet, auf den Profilseiten kostenloser Basisaccounts automatische Verweise zu Artikeln zahlender Konkurrenten einzublenden. Die Funktion als "neutraler Informationsvermittler" sei dadurch nicht mehr gegeben, zumal auf den Profilen von zahlenden Platin-Kunden keine derartiken Artikel angezeigt werden.

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