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ZäPP: Frist für Teilnahme bis 16. November verlängert

Bild: Pixabay / rawpixel

Um noch mehr Zahnarztpraxen die Teilnahme am Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) zu ermöglichen, wurde die Abgabefrist der Erhebungsunterlagen bis zum 16. November 2018 verlängert. Das ZäPP ist eine systematische Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Mit Hilfe des ZäPP soll in diesem Jahr sowie auch in den Folgejahren eine neue Datengrundlage zu den Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Entwicklungen der Praxen in ganz Deutschland geschaffen werden, die die bislang bewährte Kostenstrukturerhebung der KZBV ablöst und diese in ihrer Aussagekraft noch einmal übertrifft. Die Ergebnisse der fortlaufenden ZäPP-Untersuchung sind für künftige Verhandlungen mit Krankenkassen zur Weiterentwicklung der Gesamtvergütungen und der Gebührenordnung von mitentscheidender Bedeutung.

Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): „Je mehr Praxen sich im gesamten Bundesgebiet am ZäPP beteiligen, umso größer ist die Validität und damit auch die Akzeptanz unserer Daten in anstehenden Verhandlungsrunden mit den Kostenträgern. Daher rufe ich erneut alle Kolleginnen und Kollegen in den Zahnarztpraxen auf, sich am ZäPP zu beteiligen! Das stärkt die Position des gesamten Berufsstandes auf Landes- und Bundesebene und kommt damit auch unmittelbar den einzelnen Praxen zugute. Jeder vollständig ausgefüllte und fristgerecht eingereichte Fragebogen zählt!“

Hintergrund: Die ZäPP-Erhebung

Mehr als 38.000 Praxen haben in den vergangenen Wochen auf dem Postweg einen ZäPP-Fragebogen erhalten und wurden um die Teilnahme an der Erhebung gebeten. Die Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen wird mit einer Aufwandspauschale honoriert. Als zusätzliches Dankeschön erhalten teilnehmende Praxen nach Abschluss der Untersuchung zudem kostenfreie
Kontroll- und Planungsinstrumente. Durchgeführt wird ZäPP vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in der Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird.

Weitere Informationen zum ZäPP, Hilfestellungen und begleitende Unterlagen zur Erhebung inklusive einer Auflistung der wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema können unter www.kzbv.zäpp sowie unter www.zäpp.de abgerufen werden.