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Zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie: Eine sichere Entscheidungshilfe

KASSENZAHNÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG (KZBV)

Nach zweieinhalbjähriger Beratungszeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss die eigenständige zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie verabschiedet. Planungsgemäß wird die Richtlinie zum 1. Juli 2017 in Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt abschließend die verbindliche Rechtsgrundlage für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Praxis darstellen. Die KZBV stellt Struktur und Inhalt vor.